Laut der Ärzte Zeitung sollten bei Rechnungen von privatärztlichen und IGeL-Leistungen die Pflichtangaben laut Paragraf 12 Absatz 2 GOÄ penibel genau eingehalten werden. Denn ansonsten haben die Patienten das Recht, die Rechnung zu verweigern und Ihnen das Geld vorzuenthalten. Daher empfiehlt es sich, diese folgenden Punkte unbedingt in die Rechnung zu integrieren: Datum und Bezeichnung der einzelnen erbrachten Leistung, GOÄ-Nummer, Mindestdauer und der jeweilige Betrag der Leistung samt Steigerungssatz. Bei Ersatz von Auslagen nach Paragraf 10 GOÄ muss der Betrag und Art der Auslage angegeben werden - bei Auslage von über 25,56 Euro müssen Sie einen Beleg hinzufügen. (Quelle: Ärzte Zeitung)
Eine Kunst ist mit Sicherheit der richtige Aufbau der Rechnung an die Patienten, wie oben beschrieben, eine andere die Abrechnung an sich. Damit Ihnen in Zukunft kein Gewinn mehr abhandenkommt, möchten wir Sie über den Abrechnungs-Coach informieren. Der Abrechnungs-Coach GOÄ konzentriert sich im Speziellen auf die Abrechnung der Privatpatienten und macht Sie schon während der Behandlung auf wichtige Abrechnungsmöglichkeiten aufmerksam. Und diese Funktionen bietet er Ihnen:
- Anzeigen möglicher Vorsorgeuntersuchungen (Jugendgesundheitsuntersuchung, Gesundheitsuntersuchung, Krebsfrüherkennung)
- Ziffer 4 in jedem Behandlungsfall wieder bzw. Ziffer 4 bei Kindern
- Ziffer 15 wieder im laufenden Kalenderjahr
- Besserprüfung von Abrechnungsvarianten bei Parallelabrechnungsausschlüssen
- Ziffer 70 (Vollständigkeitsprüfung)
- Ziffer 250 (Vollständigkeitsprüfung)
- Ziffer 605 & 605a (Vollständigkeitsprüfung)
- Ziffer 605x2 &605ax2 (Vollständige Abrechnung von Spasmolysespirometrien)
- Samstagszuschlag & Kinderzuschlag K1 (Vollständigkeitsprüfung)
- Anbieten von Ziffer 801 bei psychiatrischen Patienten unter Beachtung der Parallelabrechungsausschlüsse
- Anzeigen von Privatpatienten ohne ausreichende ärztliche Therapiekontrolle bei Rezeptausstellung
Lassen Sie sich von Ihrem MEDISTAR-Vertriebs- und Servicepartner über den Abrechnungs-Coach GOÄ oder auch den Abrechnungs-Coach Hausarzt-EBM informieren und probieren Sie ihn einfach mal aus. Mal schauen, was er Ihnen an Mehrverdienst einbringen könnte.






















