WALLDORF (eb). Ärzte, die am AOK Hausarztvertrag in Baden-Württemberg teilnehmen, können ihre Leistungen jetzt über alle großen Praxissoftware-Systeme abrechnen.
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.
Quelle: www.aerztezeitung.de
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WALLDORF (eb). Ärzte, die am AOK Hausarztvertrag in Baden-Württemberg teilnehmen, können ihre Leistungen jetzt über alle großen Praxissoftware-Systeme abrechnen.
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