Laut der Röntgenverordnung § 28 müssen die Aufzeichnungen der Röntgenbehandlungen bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden. Das hat den Grund, dass sie einerseits der Gedächtnisstütze des Arztes dienen, aber vor allem auch dem Interesse der Patienten an der ordnungsmäßigen Dokumentation. Und das gilt nicht nur für Röntgenunterlagen, sämtliche MOVIESTAR-Daten müssen ebenfalls langfristig abrufbar sein.
Wäre es da nicht sinnvoll Rohlinge zu haben, die diese Lebensdauer garantieren? Die Medical-CDs wurden genau nach diesem Prinzip entwickelt. Durch ihre 35jährige Lebensdauer können Sie alle MOVIESTAR-Daten archivieren und brauchen die Daten aus Sicherheit nicht nach 10 oder 15 Jahren auf neue Rohlinge zu überspielen. Dadurch sparen Sie Zeit, Platz und Geld.
Sie hätten gerne mehr Tipps rund um das Thema Sicherheit? Dann informieren Sie sich unter www.medistar.de/aktuelles/medistar/sichern-sie-ihre-daten-regelmaessig.




















