Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in Zusammenarbeit mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung die Anforderungen an die Arzneimittelmodule neu definiert. Denn laut Änderung im Bundesmantelvertrag darf der Vertragsarzt ab dem 1. Juli 2008 nur noch mit einer Arzneimittel-Datenbank und Software arbeiten, die eine manipulationsfreie Verordnung von Arzneimitteln gewährleistet.
Um dieses sicherzustellen, erhalten lediglich die AIS eine Zertifizierung, die sämtliche Kriterien der KBV erfüllen. Das meistinstallierte Arztinformationssystem MEDISTAR hat die außerordentliche Kontroll- und Sichtprüfung bestanden und wurde fristgerecht zum 1. Juli 2008 von der KBV zertifiziert. MEDISTAR-Anwender können also aufatmen, denn Anwender, die mit einer nichtzertifizierten Software arbeiten, müssen mit Sanktionen seitens ihrer KV rechnen.









